6142 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend den Militärdienst der Doppelbürger samt Anhang

 

Personen, die mehr als eine Staatsbürgerschaft besitzen, unterliegen grundsätzlich in allen Heimatstaaten auf Grund des völkerrechtlichen "Personalitätsprinzips" – also der Anwendbarkeit einer Rechtsordnung grundsätzlich auf alle Staatsbürger eines Staates – zur Gänze den in den jeweiligen Heimatstaaten normierten Rechten und Pflichten. Zur Vermeidung der hiedurch bewirkten, sachlich unerwünschten Schlechterstellungen von Doppelbürgern, insbesondere durch mehrfache gleichartige Belastungen, bestehen seit längerer Zeit bi- oder multilaterale Abkommen zwischen zahlreichen Staaten. Diese völkerrechtlichen Verträge sehen ua. regelmäßig die Erfüllung gleichartiger gesetzlicher Verpflichtungen nur in einem Vertragsstaat vor.

Ziel dieses Abkommens ist die Vermeidung einer "doppelten" Militärdienstpflicht in Österreich und der Schweiz.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 06 19

 

 

Hans Ager Prof. Albrecht Konecny

Berichterstatter Stv. Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend den Militärdienst der Doppelbürger samt Anhang keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 06 21

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES