6148 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Akkreditierungsgesetz geändert wird
Der gegenständliche Gesetzesbeschluss wurde als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und unter anderem wie folgt begründet:
"Mit dem Universitäts-Akkreditierungsgesetz in der Stammfassung wurde ein erster Schritt zur rechtlichen Integration der Studienabschlüsse an Privatuniversitäten gesetzt. Wie in den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage ausgeführt wird (1914 der Beilagen, XX. GP), sollte eine eingeschränkte studienrechtliche Integration erreicht werden. Da die völlige studienrechtliche Gleichstellung auch eine uneingeschränkte Anwendung des Universitäts-Studiengesetzes (UniStG) bewirkt und eine intensive Detailprüfung der vorzulegenden Curricula erfordert hätte, wurde eine Lösung bevorzugt, welche eine summarische Prüfung durch den Akkreditierungsrat ermöglicht, die studienrechtliche Integration der Studienabschlüsse jedoch im Ergebnis den Absolventinnen und Absolventen der Privatuniversität überantwortetet. Denn diese hätten gegebenenfalls eine Nostrifizierung gemäß § 70 UniStG zu beantragen."
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates soll ein weiterer institutioneller Integrationsschritt für die Privatuniversitäten möglich werden.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 06 19
Leopold Steinbichler Uta Barbara Pühringer
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Akkreditierungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 06 21
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES