6152 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert werden
Der gegenständliche Beschluss beruht auf einem Antrag des Bautenausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR in inhaltlichem Zusammenhang mit dem dort verhandelten Initiativantrag (129/A) betreffend eine Wohnrechtsnovelle 2000 – WRN 2000, gestellt hat. Dieser Antrag hat eine Novelle des Arbeitszeitgesetzes und des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen zum Gegenstand.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 06 19
Mag. Christof Neuner Dr. André d‘Aron
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 06 21
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES