6155 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend eine Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation hat am 19. Juni 1997 die Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation angenommen. Die österreichische Delegation, bestehend aus Vertretern der Regierung, der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen, hat für die Annahme der Urkunde gestimmt. Derzeit besteht für die Internationale Arbeitskonferenz keine Möglichkeit, angenommene Übereinkommen, die gegenstandslos geworden sind oder keinen nützlichen Beitrag zum Erreichen der Ziele der Organisation mehr leisten, aufzuheben. Der dadurch entstandene unübersichtliche Zustand führt zu einer gewissen Rechtsunsicherheit. Die Schaffung einer klaren Situation erscheint wünschenswert.
Die Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation hat gesetzesergänzenden Charakter.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Da die Urkunde auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf diese der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG; sie ist zudem zur Gänze als verfassungsergänzend anzusehen und bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG bzw. Art. 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 2 B-VG.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG bzw. Art. 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2000 06 19
Mag. Christof Neuner Dr. André d‘Aron
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Dem Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend eine Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG bzw. Art. 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2000 06 21
............................................................ .............................................................
SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES