6158 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Internationales Kaffee-Übereinkommen von 1994 sowie Resolution Nummer 384 betreffend Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994
Der Internationale Kaffeerat hat bei seiner Tagung in London am 21. Juli 1999 eine zweijährige Verlängerung der Geltungsdauer des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994 beschlossen. Da Österreich die Annahme dieses Beschlusses nicht rechtzeitig vor dem 30. September 1999 notifizieren konnte, ist es vorerst aus diesem Übereinkommen ausgeschieden.
Ziel des Beschlusses des Nationalrates ist die kontinuierliche Teilnahme Österreichs am Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 1994 in seiner gemäß Resolution Nummer 384 des Internationalen Kaffeerates vom 21. Juli 1999 verlängerten Fassung.
Es soll daher die Möglichkeit genutzt werden, dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 1994 in seiner verlängerten Fassung unter rückwirkender Übernahme der Verpflichtungen mit 1. Oktober 1999 beizutreten.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen; er hat nicht politischen Charakter.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Weiters hat der Nationalrat gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG beschlossen, dass das Übereinkommen sowie die Resolution Nummer 384 in allen authentischen Sprachfassungen samt deren Übersetzung ins Deutsche durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kundgemacht werden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 06 19
Mag. Christof Neuner Dr. André d‘Aron
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Internationales Kaffee-Übereinkommen von 1994 sowie Resolution Nummer 384 betreffend Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 06 21
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENTIN DES BUNDESRATES