6182 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über soziale Sicherheit
Das gegenständliche Abkommen, das am 31. März 1999 in Budapest unterzeichnet wurde, entspricht in materiellrechtlicher Hinsicht den in den letzten Jahren von Österreich, insbesondere mit Kroatien (BGBl. III Nr. 162/1998) und Slowenien (BGBl. III Nr. 103/1998), geschlossenen Abkommen.
Durch das vorliegende Abkommen mit Ungarn wird ein weitestgehender Schutz im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung durch die Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen, die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten für den Erwerb von Leistungsansprüchen, die Pensionsfeststellung entsprechend den in jedem Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten und den Leistungsexport sichergestellt.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 07 17
Horst Freiberger Franz Wolfinger
Berichterstatter Stv. Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über soziale Sicherheit keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 07 19
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES