6185 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die veterinärmedizinischen Bundesanstalten geändert wird

Den österreichischen Veterinärbehörden ist es im Zusammenwirken mit der Landwirtschaft gelungen, durch zum Teil aufwendige Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierkrankheiten und durch strenge veterinärbehördliche Grenzkontrollen einen aus-gezeichneten Tierseuchenstatus in Österreich zu schaffen. Die damit verbundenen Aufgaben der Diagnostik und der Untersuchung, Prüfung und Begutachtung sind von den veterinärmedizinischen Bundesanstalten zu erfüllen.

Zu diesen Aufgaben kommen häufig zusätzliche Untersuchungsanforderungen, die von den Importstaaten kurzfristig verlangt und von den veterinärmedizinischen Bundesanstalten im Interesse des österreichischen Vieh- und Fleischexports erfüllt werden müssen. Des Weiteren haben die verterinärmedizinischen Bundesanstalten in verstärktem Maße Untersuchungen von Fleisch durchzuführen, die eine wirksame Kontrolle auf den unerlaubten Einsatz bzw. auf unerlaubte Rückstände von Hormonen, Antibiotika und sonstigen Arzneimitteln sicherstellen sollen.

Der durch diese zusätzlichen Aufgaben erwachsende Personalmehrbedarf soll primär durch Ausschöpfung von Rationalisierungsmöglichkeiten im Anstaltsbetrieb aufgefangen werden; dazu gehört auch die bereits erfolgte Zusammenlegung der Bundesanstalt für Tierseuchenbekämpfung in Mödling und der Bundesanstalt für Virusseuchenbekämpfung bei Haustieren in Wien-Hetzendorf. Diese Bediensteten gehören mit Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzesbeschlusses der Bundesanstalt für veterinärmedizinische Unter-suchungen in Mödling an.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 07 17

 

Monika Mühlwerth Franz Wolfinger

Berichterstatterin Stv. Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die veterinärmedizinischen Bundesanstalten geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 07 19

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES