6186 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz geändert wird

Das Krankenanstaltengesetz (KAG) wurde zuletzt im Zusammenhang mit und in Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Reform des Gesundheitswesens und die Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 novelliert. Weiters erfolgte durch die Novelle BGBl. I Nr. 95/1998 eine Ergänzung hinsichtlich des Arztbriefes.

§ 20 Abs. 3 und § 40 Abs. 1 lit. d KAG sind im Sinne des freien Warenverkehrs zu novellieren. Weiters sollen durch den vorliegenden Gesetzesbeschluss im Wesentlichen außerhalb einer Novelle im Zusammenhang mit Finanzierungsfragen diverse sich aus der Vollzugserfahrung ergebende Punkte umgesetzt werden, schließlich erfolgen terminologische Anpassungen und Zitatanpassungen.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 07 17

 

Monika Mühlwerth Franz Wolfinger

Berichterstatterin Stv. Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 07 19

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES