6187 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird

 

In der vorliegenden Novelle wird klargestellt, dass auch nichtösterreichischen EWR-Staatsangehörigen ausgestellte Qualifikationsnachweise zur Berufsausübung berechtigen.

Weiters werden im Sinne der Verwaltungsökonomie sowie der beruflichen Selbstverwaltung durch die gesetzliche Berufsvertretung die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit Niederlassungsgenehmigungen vom Landeshauptmann auf die Österreichische Dentistenkammer übertragen.

Durch die vorgesehenen Änderungen resultieren den Gebietskörperschaften, namentlich den Ländern, geringfügige Kosteneinsparungen durch den Wegfall von Vollziehungsaufgaben, welche allerdings in der Praxis kaum berücksichtigungswürdige finanzielle Implikationen bergen. Allfällige Berufungen werden jedenfalls durch den Wegfall erstinstanzlicher Vollziehungsaufgaben kompensiert.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 07 17

 

Monika Mühlwerth Franz Wolfinger

Berichterstatterin Stv. Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 07 19

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES