6189 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

Die Einschränkung der Kapitalertragssteuererstattung soll vermeiden, dass Kapitalanlagen unter Ausnutzung der Schenkungssteuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 19 zum Zwecke einer steueroptimalen Kapitalertragssteuererstattung im Wege der Schenkung (Zweckzuwendung) ,aufgeteilt‘ werden. Die Einschränkung tritt bei Personen, die den Alleinverdienerabsetzbetrag bzw. einen Kinderabsetzbetrag vermitteln, zusätzlich zum bisherigen (teilweisen) Erstattungsausschluss; bei anderen Personen kommt es zu einer ausschließlichen Gegenverrechnung im Ausmaß der fiktiven Schenkungssteuer.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 07 17

 

 

Johann GRILLENBERGER Johanna SCHICKER

Berichterstatter Vorsitzende

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 07 19

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES