6192 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend das Protokoll zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und Kanada werden gegenwärtig durch das Abkommen vom 9. Dezember 1976, BGBl. Nr. 77/1981, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen geregelt.

Ein Revisionserfordernis hat sich vor allem dadurch ergeben, daß der bestehende Vertragszustand in einigen Bereichen nicht mehr den heute international anerkannten Grundsätzen des Musterabkommens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entspricht. Bedingt durch den EU-Beitritt Österreichs und zur Sicherung des Standortes Österreich erschien aus österreichischer Sicht insbesondere eine Änderung der Abkommensregelungen bei der Quellenbesteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren erforderlich.

Am 13. und 14. August 1997 haben daher in Ottawa Verhandlungen mit Kanada stattgefunden, die zur Ausarbeitung des vorliegenden Entwurfes eines Protokolls geführt haben. Die Finalisierung des Protokollentwurfs erfolgte auf schriftlichem Weg im Mai 1999.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der gegenständliche Staatsvertrag enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Da aber Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2000 07 17

 

 

Johann GRILLENBERGER Johanna SCHICKER

Berichterstatter Vorsitzende

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Dem Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend das Protokoll zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2000 07 19

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES