6193 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz über den Internationalen Fonds zur Räumung der Schifffahrtsrinne der Donau
Die Donaukommission beschloß am 25. Jänner 2000 ein Projekt zur Räumung der Donau im Raum Novi Sad und übermittelte dieses der Europäischen Kommission mit dem Ersuchen um Finanzierung. Das Projekt beinhaltet die Entfernung der Trümmer der drei Donaubrücken Sloboda, Petrovaradin und Zezelj im Raum Novi Sad (zwischen km 1253 und km 1258), die im Zuge der NATO - Aktion gegen die Bundesrepublik Jugoslawien von März bis Juni 1999 zerstört wurden, die Entfernung von nicht exlodierten Sprengkörpern in diesem Bereich, sowie die allgemeine Wiederherstellung des Flussbettes soweit, dass der Schiffsverkehr ungehindert wieder aufgenommen werden kann. Insgesamt geht die Donaukommission von einem Finanzierungsbedarf in der Höhe von 26 Mio. Euro aus.
Auf das Ersuchen der Donaukommission reagierte die Europäische Kommission positiv und beschloß am 24. Mai 2000 die Empfehlung an Rat und Parlament, 85% der Räumungskosten zu übernehmen (d.h. 22 Mio. Euro).
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 07 17
Johann GRILLENBERGER Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz über den Internationalen Fonds zur Räumung der Schifffahrtsrinne der Donau keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 07 19
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES