6194 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz 2000 geändert werden
"Im heurigen Jahr sind in der Landwirtschaft durch Dürre erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen entstanden.
Um den dürregeschädigten Landwirten eine Hilfestellung bei der Finanzierung des Erwerbes von Betriebsmitteln (wie insbesondere Grünfutter) zu leisten, ist vorgesehen, die Rücklagen des Katastrophenfonds, welche grundsätzlich zur Finanzierung der Abgeltung von Schäden aufgrund von Naturkatastrophen gemäß § 3 und zur Förderung der großen Hagelversicherungsprämien zu verwenden sind, im Jahr 2000 in der Höhe von 100 Millionen Schilling für die Finanzierung von Zinsenzuschüssen für Betriebsmittelkredite für dürregeschädigte Landwirte zu verwenden."
Art. 2 unterliegt gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates. Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben.
Wien, 2000 07 17
Johann GRILLENBERGER Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz 2000 geändert werden, keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt –zu erheben.
Wien, 2000 07 19
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES