6198 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen geändert werden

Im Zuge der Beratungen über den Antrag (208/A) der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Günter Puttinger, Helmut Haigermoser und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden, hat der Wirtschaftsausschuss über Antrag der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Günter Puttinger, Helmut Haigermoser und Genossen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen geändert werden, zum Inhalt hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

"Die Lehrlingsausbildung ist unzweifelhaft der Hauptgrund für die gute Position Österreichs hinsichtlich der Jugendbeschäftigung. Die Jugendarbeitslosigkeitsrate liegt am unteren Ende am europäischen Vergleich. Das Erfolgsrezept gegen die Jugendarbeitslosigkeit ist vor allem das System der Lehrlingsausbildung, weil die Ausbildung in den Betrieben erfolgt, durch das Ausbildungsangebot der Betriebe sich der Bedarf der Wirtschaft an Ausgebildeten widerspiegelt und die Inhalte der Ausbildung durch die Praxiserfordernisse bestimmt werden. Dass in Österreich auch die Qualität der Lehrausbildung stimmt, zeigen die beeindruckenden Ergebnisse im Rahmen internationaler Wettbewerbe. Um die Attraktivität der Berufsausbildung in der Lehre bzw. die Ausbildungsbereitschaft und damit die Ausbildungsmöglichkeiten der österreichischen Wirtschaft zu erhalten und zu erhöhen, sind die Rahmenbedingungen für die Ausbildungsbetriebe, aber auch die Möglichkeiten zur Eingliederung der Jugendlichen in die Lehre weiter zu verbessern. Damit wird eine begrüßenswerte Entwicklung – per Mitte Mai 2000 gab es bereits in sechs Bundesländern einen Überhang von offenen Lehrstellen gegenüber Lehrstellensuchenden – unterstützt."

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 07 17

 

 

Mag. Christof Neuner Dr. André d‘Aron

Berichterstatter Vorsitzender

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 07 19

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES