6205 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient der Ergänzung der Aufgabe der erweiterten Gefahrenerforschung gegenüber Entwicklungen, die eine schwere Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit befürchten lassen, und einer klarstellenden Begrenzung der Ermächtigungen bei kriminellen Verbindungen.

Der gegenständliche Beschluss hat daher folgende Regelungen zum Inhalt:

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 07 17

 

Mag. Michael Strugl Alfred Schöls

Berichterstatter Vorsitzender

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2000 07 20

 

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES