6207 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.

Im Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen sind alle Leistungen, die von den Studierenden zu erbringen sind, zu bewerten. Dazu gehören nicht nur Lehrveranstaltungen, sondern auch andere Leistungen wie die Vorbereitung auf Prüfungen, die Diplomarbeit und vorgeschriebene Praxiszeiten. Die vorgeschlagene Änderung dient der Klarstellung.

Mit dem Universitäts-Studiengesetz wurde u. a. Informatikmanagement als Unterrichtsfach für die Lehramtsstudien eingeführt. Dabei wird sich diese Studienrichtung besonders für eine Umwandlung in ein Bakkalaureats- und Magisterstudium eignen, um frühzeitige Abschlüsse zu ermöglichen und der großen Arbeitsmarktnachfrage entgegenzukommen. Das Einsatzspektrum künftiger Absolventinnen und Absolventen in der Schule wird sich vielmehr keinesfalls auf Informatikunterricht im herkömmlichen Sinn beschränken, sondern überdies folgende Aufgabenfelder umfassen:

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 07 17

 

 

 

Josef Saller Uta Barbara Pühringer

Berichterstatter Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 07 19

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES