6208 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert wird
UnterrichtspraktikantInnen stehen in keinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und werden derzeit nicht vom Bundes-Gleichbehandlungsgesetz erfasst. Sie fallen aber auch nicht unter den Anwendungsbereich des für die Privatwirtschaft geltenden Gleichbehandlungsgesetzes. Damit sind UnterrichtspraktikantInnen gegen Diskriminierungen auf Grund des Geschlechtes und gegen sexuelle Belästigung nicht geschützt.
Ziel ist die Änderung des Unterrichtspraktikumsgesetzes mit Regelungen über die Gleichbehandlung und den Schutz vor Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes analog dem 6. Teil "Sonderbestimmungen für Angehörige von Universitäten und Universitäten der Künste" im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz.
Aus Anlass der vorliegenden Novellierung soll auch zum Ausdruck gebracht werden, dass personenbezogene Ausdrücke sowohl Männer als auch Frauen umfassen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 07 17
Georg Keuschnigg Uta Barbara Pühringer
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 07 19
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES