6227 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Förderung der Maschinenstickerei im Lande Vorarlberg getroffen werden (Stickereiförderungsgesetz), BGBl.Nr. 222/1956, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.Nr. 187/1985, aufgehoben wird
Die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, haben dazu geführt, dass das Stickereiförderungsgesetz, das de facto nur für Vorarlberg gilt, unzeitgemäß geworden ist.
Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates wird das Gesetz aufgehoben, gleichzeitig aber dafür gesorgt, dass die noch vorhandenen Fondsmittel mit Übergangsregeln im Sinne des ursprünglichen Gesetzes für die Förderung der Stickereiwirtschaft verwendet werden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. November 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 11 07
Mag. Christof Neuner Dr. André d‘Aron
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Förderung der Maschinenstickerei im Lande Vorarlberg getroffen werden (Stickereiförderungsgesetz), BGBl.Nr. 222/1956, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.Nr. 187/1985, aufgehoben wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 11 09
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES