6228 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (VAG-Novelle 2000)

 

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist es, die Richtlinie 98/78/EG über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen in österreichisches Recht umzusetzen.

Dies soll durch die Einfügung eines neuen Hauptstücks "Zusätzliche Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen" in das VAG und weitere entsprechende Änderungen und Ergänzungen erfolgen und erstmals auf das mit 1. Jänner 2001 oder im Laufe des Jahres 2001 beginnende Geschäftsjahr angewendet werden.

Darüber hinaus hat sich in verschiedenen anderen Bereichen, insbesondere im Bereich der Kapitalanlagevorschriften, seit der letzten wesentlichen Änderung des VAG im Jahr 1996 ein Bedarf an Änderungen und Ergänzungen ergeben.

 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. November 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 11 07

 

 

Johann GRILLENBEGER Wilhelm GRISSEMANN

Berichterstatter Stv. Vorsitzender

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (VAG-Novelle 2000), keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 11 09

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES