6260 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986) geändert wird (ZDG-Novelle 2001)

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung dass die zu Beginn dieses Jahres vorgefundene außerordentlich prekäre budgetäre Situation im Bereich des Zivildienstes ein "Rettungsprogramm" im Jahr 2000 erforderlich macht.

Ziel des vorliegenden Gesetzesbeschlusses ist daher, durch eine Neuregelung des Zivildienstes diesen unbürokratisch und effizienter zu gestalten. Eine große Zahl von Zivildienstpflichtigen warten schon geraume Zeit auf eine Zuweisung zum Zivildienst und haben dadurch entscheidende Nachteile etwa bei der Arbeitsaufnahme zu tragen. Schließlich ist durch ein völlig neues Finanzierungsmodell das Grundrecht auf Befreiung vom Wehrdienst und damit Ableistung des Zivildienstes unter veränderten budgetären Rahmenbedingungen sicherzustellen.

Im Wesentlichen sieht der gegenständliche Beschluss folgende Regelungen vor:

Durch die vorgesehenen Maßnahmen und Verwaltungsvereinfachungen wird es zu einer rascheren Zuweisung von Zivildienstpflichtigen kommen, was für die Wirtschaft bessere Planbarkeit im Hinblick auf den Personaleinsatz von jungen Menschen, die den Zivildienst abgeleistet haben, bedeutet.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 12 12

 

Ing. Franz Gruber Alfred Schöls

Berichterstatter Vorsitzender

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986) geändert wird (ZDG-Novelle 2001) keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2000 12 14

 

 

 

 

 

............................................................. .............................................................

SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES