6263 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit (Bundes-Jugendförderungsgesetz)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.

Durch das vorliegende Bundesgesetz wird die kontinuierliche Jugendarbeit der verbandlichen Jugendorganisationen sowie deren Funktionsfähigkeit sichergestellt, was der wertvollen und verdienstvollen Arbeit dieser Organisationen im Bereich der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit Rechnung trägt.

Darüber hinaus wird durch Gewährung freier Förderungen die qualitative, innovative und engagierte projektbezogene Jugendarbeit von verbandlichen Jugendorganisationen, Jugendinitiativen und nicht verbandlich organisierten Jugendgruppen sowie Einrichtungen der offenen Jugendarbeit maßgeblich unterstützt. Damit wird jeder Form von Jugendarbeit, die die Anliegen und Interessen junger Menschen fördert und die zur Mündigkeit, Eigenständigkeit und Demokratie beiträgt, der Zugang zu Fördermitteln ermöglicht.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 12 12

 

 

Horst Freiberger Hedda Kainz

Berichterstatter Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit (Bundes-Jugendförderungsgesetz) keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 12 14

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES