6264 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Vertretung der Anliegen der Jugend (Bundes-Jugendvertretungsgesetz)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.
Durch die in dem gegenständlichen Bundesgesetz vorgesehenen Maßnahmen soll die Vertretung der Anliegen der Jugend gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene sichergestellt werden.
Außerdem wird die sachlich gebotene Trennung zwischen der Bundes-Jugendvertretung einerseits und der finanziellen Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit andererseits gewährleistet.
Mit der Schaffung einer Bundes-Jugendvertretung steht der Jugend erstmals eine formelle und bundesgesetzlich verankerte Interessenvertretung zur Verfügung.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 12 12
Horst Freiberger Hedda Kainz
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Vertretung der Anliegen der Jugend (Bundes-Jugendvertretungsgesetz) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 12 14
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES