6267 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend Annahme der Verlängerung der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger
Österreich ist Vollmitglied der europäischen Weltraumorganisation ESA und hat die Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase von ARIANE-Trägern vom 4. Oktober 1990 am 21. Mai 1992 angenommen. Diese regelt die kommerzielle Vermarktung der ARIANE-Trägerraketen. Die Vereinbarung gilt bis Ende des Jahres 2000. Die ESA-Mitgliedstaaten haben einer unveränderten Verlängerung dieser Vereinbarung um ein Jahr bis zum Ende des Jahres 2001 zugestimmt, währenddessen ein neuer längerfristiger Vertrag mit zehnjähriger Geltungsdauer ausgehandelt wird.
Da diese Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Erklärung nach österreichischer Rechtslage eine Änderung dieses Vertrages darstellt, hat diese nach dem gleichen innerstaatlichen Verfahren wie der seinerzeitige Beitritt zu diesem Vertrag zu erfolgen, dh. durch Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG
Die Annahme der Verlängerung der Erklärung bis Jahresende 2001 durch Österreich ermöglicht Aufträge von Arianespace an österreichische Unternehmen und entspricht der künftigen österreichischen Schwerpunktsetzung in weltraumtechnischen Projekten.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 12 12
Hans Ager Mag. Michael Strugl
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend Annahme der Verlängerung der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 12 14
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES