6271 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert wird
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 wurden die Pensionsbeiträge für Aktivbezüge nach dem Bezügegesetz um 0,8 Prozentpunkte erhöht. Um das Ziel einer Erhöhung um insgesamt 4,3 Prozentpunkte zu erreichen, werden die genannten Beiträge mit Wirkung vom 1. Jänner 2001 um weitere 3,5 Prozentpunkte angehoben.
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates sollen durch die Anhebung der Beiträge gemäß § 44n des Bezügegesetzes ab dem Jahr 2001 jährliche Mehreinnahmen von rund 20 Mio. S erzielt werden.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 12 12
Monika MÜHLWERTH Wilhelm GRISSEMANN
Berichterstatterin Stv. Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 12 14
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES