6273 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird

 

Im Jahr 2000 wurde eine Gesamtsumme von Förderungen nach § 2 Abs. 3 des Parteiengesetzes in der Höhe von 201 718 700 S ausbezahlt. Darin enthalten waren Beträge, die im Jahr 2000 an nicht im Nationalrat vertretene Parteien gemäß § 2 Abs. 2 lit. c leg. cit. ausgezahlt wurden (6 987 482 S für das ,LIF‘ und 1 945 373 S für ,Die Unabhängigen‘).

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates soll den im Nationalrat vertretenen Parteien der um den VPI valorisierte Betrag des Jahres 2000 (abzüglich der nun nicht mehr zu berücksichtigenden Beträge für das LIF und ,DU‘) aus dem Titel der Parteienförderung zukommen. Wie schon bisher ist in den Folgejahren für die weitere Anpassung an den VPI jeweils der im Vorjahr ausbezahlte Betrag heranzuziehen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 12 12

 

 

 

Monika MÜHLWERTH Wilhelm GRISSEMANN

Berichterstatterin Stv. Vorsitzender

 

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 12 14

 

 

................................................. ...........................................................

SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES