6274 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 1997 geändert wird
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis (G 44-46/99/11) ausgesprochen, dass die derzeit vorgesehene Kontrolle des Bundesvergabeamtes betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge von obersten Organen des Bundes verfassungswidrig ist. Weiters muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes die Zuschlagsentscheidung vor den Nachprüfungsinstanzen anfechtbar gemacht werden. Überdies ist am 1. März 2000 die Neufassung der ÖNORM A 2050 in Kraft getreten. Im Zuge der Initiativen e-Europe und
e-Austria soll die Nutzung der elektronischen Medien im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe in größtmöglichem Ausmaß ermöglicht werden.
Dies soll durch eine Novellierung des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) sowie durch eine Neufassung des Bundesvergabegesetzes erfolgen.
Da auf Grund der zur Verfügung stehenden Zeit die Ausarbeitung dieses Gesetzesvorhabens nicht realisierbar war, sollen durch diesen Gesetzesbeschluss die unumgänglich notwendigen Anpassungen im Bundesvergabegesetz 1997 vorgenommen werden. Diese Anpassungen betreffen die ,Umsetzung‘ des Ökopunkte-Erkenntnisses des EuGH und die befristete bundesverfassungsrechtliche Absicherung des Status quo im Bereich der Rechtsschutzorganisation.
Im Bereich der Länder existieren derzeit verschiedene Vergabekontrolleinrichtungen (UVS, Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag und Sonderkonstruktionen). Bis zur Neufassung eines bundeseinheitlichen Vergaberechts, das auch Regelungen betreffend die Organisation der Vergabekontrolleinrichtungen enthalten soll, wird auch der status quo der Vergabekontrollorgane in den Ländern zeitlich befristet – bis längstens Ende August 2002 – bundesverfassungsrechtlich abgesichert.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 12 12
Ing. Franz Gruber Alfred Schöls
Berichterstatter Stv.Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 1997 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 12 14
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES