6276 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Genossenschaftsrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen sowie das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert werden (Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz - Euro-GenBeG)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beruht auf dem Initiativantrag 312/A, den die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Michael Krüger und Genossen am 19. Oktober 2000 im Nationalrat eingebracht haben und der dem Umstand Rechnung trägt, dass die Einführung des Euro die Anpassung von Gesetzen und Rechtsvorschriften auch im Bereich der Justiz erfordert. Zum großen Teil handelt es sich dabei um formelle Adaptierungen (vor allem um die Ersetzung von Schillingbeträgen durch Eurobeträge), die im allgemeinen erst dann vorgenommen werden sollen, wenn der Euro im Jahre 2002 endgültig an die Stelle des Schilling tritt. Mit dem 1. Euro - Justiz-Begleitgesetz (BGBI. 1 Nr.125/1998) wurden entsprechende zivilrechtliche Begleitmaßnahmen getroffen, die unter anderem auch handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen enthalten. Letztere beschränkten sich allerdings auf Kapitalgesellschaften.
Der gegenständliche Beschluss umfasst die im Genossenschaftsgesetz für die Währungsumstellung erforderlichen Änderungen. Im Sinn der Gleichbehandlung der Genossenschaften mit den Kapitalgesellschaften werden nunmehr den Genossenschaften dem 1. Euro - Justiz - Begleitgesetz nachgebildete Bestimmungen zur Verfügung gestellt und somit der Euro auch für Genossenschaften rasch verfügbar gemacht. Dabei werden die mit der Währungsumstellung verbundenen Kosten der öffentlichen Hand im Interesse der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in Grenzen gehalten.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 12 12
Dr. Robert Aspöck Dr. Milan Linzer
Berichterstatter Vorsitz gemäß
§ 28 Abs. 4 GO-BR
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Genossenschaftsrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen sowie das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert werden (Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz - Euro-GenBeG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 12 14
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES