6277 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beruht auf dem Initiativantrag 313/A, den die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Michael Krüger und Genossen am 19. Oktober 2000 im Nationalrat eingebracht haben und trägt dem Umstand Rechnung, dass die Signaturrichtlinie die Mitgliedstaaten zur Anerkennung bestimmter Sicherheitsbescheinigungen anderer Mitgliedstaaten verpflichtet. Weiters müssen die Mitgliedstaaten Mindestkriterien für Bestätigungsstellen sowie bestimmte Standards für Signaturprodukte anerkennen. Mit dem gegenständlichen Beschluss können diese Verpflichtungen aus der Richtlinie umgesetzt werden. Überdies sieht der Beschluss vor, dass ein von einem Zertifizierungsdiensteanbieter ausgestelltes qualifiziertes Zertifikat mit der sogenannten "fortgeschrittenen elektronischen Signatur" versehen sein muss. Des weiteren werden die Kosten der Aufsicht geregelt und das Signaturgesetz redaktionell bereinigt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 12 12
Dr. Robert Aspöck Dr. Milan Linzer
Berichterstatter Vorsitz gemäß
§ 28 Abs. 4 GO-BR
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2000 12 14
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES