6280 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Landesverteidigungsausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990 geändert wird

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates weist insbesondere folgende Regelungsschwerpunkte auf:

  1. Umschreibung der im Rahmen der "militärischen Landesverteidigung" wahrzunehmenden Aufgaben;
  2. Vereinfachende Neugestaltung der militärischen Dienstgrade;
  3. Modifizierungen bei der Stellung und hinsichtlich der Meldepflichten im Rahmen der Wehrpflicht;
  4. Öffnung einer Milizlaufbahn für Frauen;
  5. Gesetzlicher Ausschluss einer Heranziehung Jugendlicher zu militärischen Kampfeinsätzen;
  6. Neuregelung der Soldatenvertretung von Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr;
  7. Normierung zahlreicher Klarstellungen sowie sprachlicher, systematischer und legistischer Verbesserungen unter Bedachtnahme auf die Legistischen Richtlinien 1990.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2000 12 12

 

Thomas Ram Stefan Prähauser

Berichterstatter Vorsitzender

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2000 12 14

 

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES