6284 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Investmentfondsgesetz 1993, das Börsegesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (Kapitalmarktoffensive-Gesetz, KMOG)

Mit dem gegenständliche Beschluss des Nationalrates wird durch ein Maßnahmenbündel an gesetzlichen Änderungen eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den österreichischen Kapitalmarkt herbeigeführt.

Ausgangspunkt war die derzeitige Kapitalmarktsituation: Nach Schätzungen gibt es derzeit etwa 500.000 Aktien-Besitzer. Lediglich 3 Prozent der Mitarbeiter sind am Unternehmen ihrer Arbeitgeber beteiligt. Dieser Wert liegt unter dem EU-Schnitt.

Ziel des vorliegenden Gesetzesbeschlusses ist

und wird – da ein börsliches Marktsegment mit geringen formellen Anforderungen für Börse und Marktteilnehmer, insbesondere Jungunternehmer als Emittenten, wünschenswert ist – mit einem Mindestmass an Aufsichtsstandards einen ordnungsmäßigen Handel sicherstellen und die Seriosität der Börse stärken.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 12 15

 

 

Mag. Christof NEUNER Wilhelm GRISSEMANN

Berichterstatter Stv. Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Investmentfondsgesetz 1993, das Börsegesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (Kapitalmarktoffensive-Gesetz, KMOG), keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2000 12 15

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES