6296 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden

 

Das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz wird durch Bezugnahme auf die neue Verordnung (EG) der geänderten Rechtslage auf Gemeinschaftsebene angepasst. Für die freiwillige Rindfleisch-Etikettierung soll die bewährte Agrarmarkt Austria (AMA)-Lösung mit der Änderung fortgeführt werden, dass die Überwachung von Marktteilnehmern, die nicht Mitglied eines freiwilligen Etikettierungssystems sind (zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten), durch die Lebensmittelaufsicht erfolgt.

 

Die vorliegende Novelle zum Lebensmittelgesetz 1975 beinhaltet im Wesentlichen folgendes:

-          Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen hat durch Verordnung entsprechende Abwehrmaßnahmen gegen eine durch gesundheitsschädliche Lebensmittel möglicherweise verursachte Gemeingefahr zu treffen.

-          Durch eine Ergänzung des Lebensmittelgesetzes soll die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen rechtlich vorgesehen und abgesichert werden.

-          Die Kosten der fallweise abhängigen Untersuchungen zur Freigabe oder zur Zulassung von Waren für den Gemeinschaftsmarkt sind von demjenigen zu tragen, der die Ware im Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringt bzw. in Verkehr zu bringen beabsichtigt.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 02 13

 

 

Anna Schlaffer                                                                                                          Hedda Kainz

Berichterstatterin                                                                                                       Vorsitzende


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. Februar 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2001 02 15

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES