6308 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll
Zwischen Österreich und Indien besteht derzeit zwar das Abkommen vom 24. September 1963 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen. Der Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen erfordert jedoch eine umfassende Anpassung des Abkommens an den heutigen Entwicklungsstand, d.h. eine Gesamtrevision des Doppelbesteuerungsabkommens.
Im Oktober 1980 sind daher in Wien Verhandlungen mit Indien aufgenommen worden, die nach Überwindung der gegensätzlichen Verhandlungspositionen zur Ausarbeitung des nun vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommens geführt haben.
Mit dem vorliegenden Staatsvertrag wird die auf Grund der Überschneidung der nationalen Steuerrechte Österreichs und Indiens bewirkte Doppelbesteuerung in einer der internationalen Steuervertragspraxis entsprechenden Weise beseitigt.
Der Staatsvertrag ist gesetzändernd. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gem. Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG erforderlich. Er hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert, sodass eine Beschlussfassung gem. Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2001 02 13
Johann KRAML Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Dem Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2001 02 15
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES