6309 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

 

Zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien besteht derzeit kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Der Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen macht jedoch den Abschluss eines solchen Abkommens erforderlich.

Am 27. Februar 1996 sind daher in Wien Verhandlungen mit Kroatien aufgenommen worden, die in der Zeit vom 8. bis 10. Juni 1998 fortgesetzt wurden. Die endgültige Einigung über den Vertragstext erfolgte mit der schriftlichen Zustimmung der kroatischen Seite am 31. März 1999.

Mit dem gegenständlichen Staatsvertrag wird die auf Grund der Überschneidung der nationalen Steuerrechte Österreichs und Kroatiens bewirkte Doppelbesteuerung in einer der internationalen Steuervertragspraxis entsprechenden Weise beseitigt.

Der vorliegende Staatsvertrag ist gesetzändernd. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gem. Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG erforderlich. Er hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert, sodass eine Beschlussfassung gem. Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2001 02 13

 

 

 

Johann KRAML Johanna SCHICKER

Berichterstatter Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Dem Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2001 02 15

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES