6313 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit samt Anhängen
Am 2. Juni 1997 wurde mit Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates eine "Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" errichtet. Die Beobachtungsstelle hat zur Aufgabe, Informationen und Daten über das Ausmaß, die Entwicklung, die Ursachen und die Auswirkungen der Phänomene des Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu sammeln und auszuwerten.
Grundsätzlich sind die Bestimmungen betreffend Privilegien und Immunitäten der Europäischen Gemeinschaften und deren Beamten auch auf die Beobachtungsstelle anwendbar. Für den Status der Europäischen Gemeinschaften und deren Bediensteten in Österreich ist das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften maßgeblich.
Da in den beiden genannten Rechtsvorschriften jedoch nicht alle den Amtssitz der Beobachtungsstelle betreffenden Fragen geregelt werden, ist – wie in analogen Fällen in andere EU-Staaten (z.B. Europäische Umweltagentur in Kopenhagen) – der Abschluss eines Amtssitzabkommens mit der Beobachtungsstelle erforderlich.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Februar 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2001 02 13
Mag. Harald Himmer Albrecht Konecny
Berichterstatter Stv. Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Dem Beschluss des Nationalrates vom 31. Januar 2001 betreffend ein Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit samt Anhängen gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2001 02 15
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES