6319 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz - Pkw-VIG)

 

 

           Mit der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraft­stoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen hat die Europäische Union Regelungen zur Verbrauchsinformation geschaffen, die der Umsetzung in das nationale Recht bedürfen. Es bestehen im österreichischen Recht bisher keine Regelungen, die eine derartige Verbraucherinformation vorsehen.

 

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates, welcher Bestimmungen über

·         die Art und die wesentlichen Inhalte der Verbraucherinformation sowie

·         die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Information an den Verbraucher

enthält, wird die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

 

                  Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 03 13

 

 

 

 

                Anna HÖLLERER           Leopold STEINBICHLER

Berichterstatterin    Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing für neue Personen­kraftwagen (Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz – Pkw-VIG), keinen Ein­spruch zu erheben.

 

Wien, 2001 03 15

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG    PRÄSIDENT DES BUNDESRATES