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der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom
1. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz
geändert wird (ALSAG-Novelle 2001)
Durch das Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein (BGBl. I Nr. 143/2000) wird die thermische Behandlung von Tiermehl (verarbeitetes tierisches Protein), das dem Verfütterungsverbot unterliegt, in einer dafür genehmigten thermischen Behandlungsanlage vorgeschrieben.
Die
thermische Behandlung in geeigneten, dafür genehmigten Anlagen wird für
Tiermehl, das entsorgt werden muss, derzeit aus Vorsorgegründen als die
zweckmäßigste Behandlungsart angesehen.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 03 13
Georg KEUSCHNIGG Leopold STEINBICHLER
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1.
März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz
geändert wird (ALSAG-Novelle 2001), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 03 15
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES