6320 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novelle 2001)

 

 

           Durch das Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates über Schutz­maßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Ver­fütterung von tierischem Protein (BGBl. I Nr. 143/2000) wird die thermische Behandlung von Tiermehl (verarbeitetes tierisches Protein), das dem Verfütterungsverbot unterliegt, in einer dafür genehmigten thermischen Behandlungsanlage vorgeschrieben.

 

           Die thermische Behandlung in geeigneten, dafür genehmigten Anlagen wird für Tiermehl, das entsorgt werden muss, derzeit aus Vorsorgegründen als die zweckmäßigste Behandlungsart angesehen.

 

           Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 03 13

 

 

 

 

           Georg KEUSCHNIGG                                                         Leopold STEINBICHLER

                Berichterstatter                                                                        Vorsitzender


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novelle 2001), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 03 15

 

 

 

 

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       SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES