6324 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einsatzzulagengesetz, BGBl. Nr. 423/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 127/1999, und das Auslandszulagengesetz, BGBl. I Nr. 66/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 94/2000, geändert wird

 

           Mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 werden in den unterschiedlichsten Bereichen Strukturmaßnahmen getroffen.

           Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates werden für den Bereich der Einsätze des Bundesheeres im Inland die Ansprüche nach dem Einsatzzulagengesetz an vergleichbare Ansprüche nach dem Auslandszulagengesetz ange­passt. Von den sich daraus ergebenden Einsparungen sind 80 Mio. S der Konsolidierung des Bundeshaushaltes, die übersteigenden Beträge für die gegenständlichen Änderungen im Auslandszulagen­gesetz und für allfällige Anpassungen im Bereich der Besoldung von Präsenzdienst­leistenden und Milizangehörigen im Inlandseinsatz gewidmet.

 

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 03 13

 

 

 

 

           Monika MÜHLWERTH                                                            Johanna SCHICKER

               Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einsatzzulagengesetz, BGBl. Nr. 423/1992, zuletzt geändert durch das Bundes­gesetz, BGBl. I Nr. 127/1999, und das Auslandszulagengesetz, BGBl. I Nr. 66/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 94/2000, geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 03 15

 

 

 

 

.............................................                                         ..............................................................

       SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES