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der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2001
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einsatzzulagengesetz, BGBl. Nr.
423/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I
Nr. 127/1999, und das Auslandszulagengesetz, BGBl. I
Nr. 66/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I
Nr. 94/2000, geändert wird
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 werden in den unterschiedlichsten Bereichen Strukturmaßnahmen getroffen.
Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates werden für den Bereich der Einsätze des Bundesheeres im Inland die Ansprüche nach dem Einsatzzulagengesetz an vergleichbare Ansprüche nach dem Auslandszulagengesetz angepasst. Von den sich daraus ergebenden Einsparungen sind 80 Mio. S der Konsolidierung des Bundeshaushaltes, die übersteigenden Beträge für die gegenständlichen Änderungen im Auslandszulagengesetz und für allfällige Anpassungen im Bereich der Besoldung von Präsenzdienstleistenden und Milizangehörigen im Inlandseinsatz gewidmet.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 03 13
Monika
MÜHLWERTH Johanna
SCHICKER
Berichterstatterin Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2001
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einsatzzulagengesetz, BGBl. Nr.
423/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I
Nr. 127/1999, und das Auslandszulagengesetz, BGBl. I
Nr. 66/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I
Nr. 94/2000, geändert wird, keinen Einspruch zu
erheben.
Wien, 2001 03 15
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES