6341 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein
Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen
Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)
Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internationalen Finanzinstitution. Aufgabe des IFAD ist die Förderung der Landwirtschaft in den Mitgliedsentwicklungsländern durch die Gewährung von Darlehen zu günstigen Bedingungen und nichtrückzahlbaren Zuschüssen. Besondere Bedeutung kommt hiebei der Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion und der qualitativen Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen der ärmsten ländlichen Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern zu.
Zur Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeit benötigt der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung Wiederauffüllungen seiner Mittel durch die Geberländer. Die Verhandlungen zur 5. Fondswiederauffüllung wurden im Juli 2000 abgeschlossen. Am 31. Juli 2000 wurde die Resolution über die 5. Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit einem Gesamtvolumen von 460.000.000 US-Dollar vom Gouverneursrat des Fonds angenommen.
Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Schaffung einer gesetzlichen Ermächtigung für die Leistung eines österreichischen Beitrages.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 04 18
Herbert WÜRSCHL Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den
Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz über
die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für
landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 04 19
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES