6345 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik
Österreich und dem Königreich Nepal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und
zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
samt Protokoll
Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Nepal werden gegenwärtig noch durch keinen bilateralen Vertrag vor dem Eintritt internationaler Doppelbesteuerungen geschützt. Durch die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen mit Nepal ist jedoch mittlerweile der Abschluss eines derartigen Abkommens erforderlich geworden.
Das Doppelbesteuerungsabkommen orientiert sich inhaltlich an Grundsätzen, die vom Fiskalausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet wurden und mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben.
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die auf Grund der Überschneidung der nationalen Steuerrechte Österreichs und Nepals bewirkte Doppelbesteuerung in einer der internationalen Steuervertragspraxis entsprechenden Weise beseitigt werden.
Das gegenständliche Abkommen ist gesetzändernd. Da es auch Angelegenheiten regelt, die den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, bedarf es daher gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG der Zustimmung des Bundesrates. Es hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2001 04 18
Herbert WÜRSCHL Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Dem Beschluss des
Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik
Österreich und dem Königreich Nepal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und
zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
samt Protokoll gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die
verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2001 04 19
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES