6345 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Nepal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll

 

Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Nepal werden gegenwärtig noch durch keinen bilateralen Vertrag vor dem Eintritt internationaler Doppelbesteuerungen geschützt. Durch die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen mit Nepal ist jedoch mittler­weile der Abschluss eines derartigen Abkommens erforderlich geworden.

Das Doppelbesteuerungsabkommen orientiert sich inhaltlich an Grundsätzen, die vom Fiskalausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet wurden und mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die auf Grund der Über­schneidung der nationalen Steuerrechte Österreichs und Nepals bewirkte Doppelbe­steuerung in einer der internationalen Steuervertragspraxis entsprechenden Weise beseitigt werden.

           Das gegenständliche Abkommen ist gesetzändernd. Da es auch Angelegenheiten regelt, die den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, bedarf es daher gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG der Zustimmung des Bundes­rates. Es hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen.

           Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

           Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2001 04 18

 

 

 

 

             Herbert WÜRSCHL                                                              Johanna SCHICKER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Dem Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Nepal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2001 04 19

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES