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der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den
Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Passgesetz 1992, das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957
geändert werden (Passgesetz-Novelle 2001)
Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Zuständigkeitsregelungen des Passgesetzes nicht ausreichend auf die Mobilität der Bürger Bedacht nehmen. Für Personalausweise besteht derzeit keine Möglichkeit, die sich aus der Entwicklung der Scheck-Kartentechnologie ergebenden Vorteile für Zwecke der Bürger umfassender nutzbar zu machen.
Der vorliegende Beschlusses hat sohin zum Ziel, Erleichterungen für Bürger durch Verwaltungsvereinfachungen bei der Ausstellung und Änderung von Reisedokumenten und Personalausweisen zu schaffen. Die Besitzer von Personalausweisen erhalten die Möglichkeit, diese mittels Chipkarte auch als Datenträger für andere Informationen zu nützen.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 04 18
Anna Höllerer Alfred Schöls
Berichterstatterin Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (Passgesetz-Novelle 2001), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 04 19
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES