6367 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985, das Privatschulgesetz und das Schülerbeihilfen­gesetz 1983 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz-Schulrecht)

 

Der Vertrag von Maastricht enthält in seinen Art. 102a bis 109m die Grundlagen der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Einführung einer einheitlichen Währung. Ausgehend davon und in Zusammenhang mit dem vom Rat in Madrid festgelegten Rahmen („Madrid-Szenario“) erfolgt die Vollendung der Währungsunion sowie die Währungsumstellung selbst in einem mehrstufigen Verfahren.

 

           Während der derzeitigen Übergangsphase (1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2001) ist die gemeinsame Währung jedoch nur als Buchgeld existent und daher lediglich im unbaren Zahlungsverkehr verwendbar. Während dieser Phase gilt das Prinzip „Kein Zwang und keine Behinderung zur (unbaren) Verwendung des Euro“. Ab dem 1. Jänner 2002 wird mit der eigentlichen Währungsumstellung, also mit der physischen Einführung der gemeinsamen Währung begonnen.

           Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates hat die Euroumstellung im Schulpflichtgesetz 1985, im Privatschulgesetz sowie im Schülerbeihilfengesetz 1983 zum Gegenstand und beinhaltet die Umrechnung der Schillingbeträge in Eurobeträge im Wege einer Sammelnovelle.

 

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 19

 

 

 

 

 

           Mag. Harald HIMMER                                                        Uta Barbara PÜHRINGER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985, das Privatschulgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz-Schulrecht), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 21

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES