6368 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird

 

 

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. März 2000 einzelne Bestimmungen des § 16 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten mit Wirksamkeit vom 1. September 2001 als verfassungswidrig aufgehoben.

 

           Die Aufhebung, die mit Ablauf des 31. August 2001 in Kraft tritt, hat zur Folge, dass mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 an den zweisprachigen Volksschulen auch in der vierten Schulstufe (bisher erste bis dritte Schulstufe) für die zum Slowenischunterricht ange­meldeten Schüler der gesamte Unterricht in deutscher und slowenischer Sprache in annähernd gleichem Ausmaß zu erteilen ist.

           Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates beinhaltet nicht nur in der konkreten Umsetzung das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, sondern auch in den mit dieser Umsetzung im Zusammenhang stehenden Neuregelungen eine Verbesserung des zweisprachigen Schulwesens in Kärnten.

 

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 19

 

 

 

 

 

Josef SALLERUta Barbara PÜHRINGER

Berichterstatter    Vorsitzende


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 21

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG   PRÄSIDENT DES BUNDESRATES