6371 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird
Das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz entspricht teilweise nicht den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Studien an Akademien und über die Schaffung von Hochschulen für pädagogische Berufe (Akademien-Studiengesetz 1999 – AStG).
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, hinsichtlich bestimmter Bereiche der Lehrerausbildung an Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Akademien, umgesetzt.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 06 19
Leopold STEINBICHLER Uta Barbara PÜHRINGER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 06 21
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES