6375 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird

 

Durch die BSE-Krise sind in Österreich eine Reihe von Kosten wie zB für die Entsorgung von Tiermehl entstanden, die zumindest teilweise von den Gebietskörperschaften getragen werden sollen.

 

           Durch die Bereitstellung von weiteren Mitteln in Höhe von bis zu 166,7 Millionen Schilling im Jahr 2001 und von bis zu 18,2 Millionen Euro (rund 250 Millionen Schilling) im Jahr 2002 durch Bund (aus Mitteln des Katastrophenfonds) und Länder im Verhältnis 60 : 40 soll eine dauerhafte Regelung für eine teilweise Finanzierung der Kosten aus der BSE-Krise erreicht werden.

           Diese Novelle des Katastrophenfondsgesetzes 1996 wird zum Anlass genommen, die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Schillingbeträge, soweit sie für die Haushaltsjahre ab 2002 noch relevant sind, in gerundete Eurobeträge zu ändern.

 

Der Finanzausschuss hat die Beratung des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses am 19. Juni 2001 vertagt und stellt nach neuerlicher Beratung der Vorlage am 21. Juni 2001 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 21

 

 

 

 

 

             Ludwig BUCHINGER          Johanna SCHICKER

Berichterstatter    Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 21

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG   PRÄSIDENT DES BUNDESRATES