6377 der
Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i
c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird
Die derzeitige BSE-Krise erfordert eine TSE-Überwachung gemäß der Entscheidung der Kommission Nr. 98/272/EG; dies ist mit umfangreichen BSE-Untersuchungen von Schlachtrindern im Zuge der Fleischuntersuchung verbunden; es wäre nunmehr eindeutig klarzustellen, dass diese Untersuchung ein Teil dieser Fleischuntersuchung ist und rein rechtlich wie eine bakteriologische Untersuchung zu behandeln ist.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet
o die Anpassung des § 26 des Fleischuntersuchungsgesetzes hinsichtlich BSE-Untersuchungen sowie
o die Beseitigung einiger im Zuge der Vollziehung aufgetretenen Mängel, wie z.B.
Ziel des vorliegenden Gesetzesbeschlusses ist die Sicherstellung der erforderlichen BSE-Untersuchungen; der Unbefangenheit der Amtstierärzte; des TBC- Freiheitsstatus der österreichischen Rinderbestände und des Nicht-Einbringens belasteter Tiere in den Fütterungs- oder Ernährungskreislauf.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 06 19
Ludwig BUCHINGER Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 06 21
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES