6377 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird

 

Die derzeitige BSE-Krise erfordert eine TSE-Überwachung gemäß der Entscheidung der Kommission Nr. 98/272/EG; dies ist mit umfangreichen BSE-Untersuchungen von Schlacht­rindern im Zuge der Fleischuntersuchung verbunden; es wäre nunmehr eindeutig klar­zustellen, dass diese Untersuchung ein Teil dieser Fleischuntersuchung ist und rein rechtlich wie eine bakteriologische Untersuchung zu behandeln ist.

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet

o        die Anpassung des § 26 des Fleischuntersuchungsgesetzes hinsichtlich BSE-Unter­suchungen sowie

o        die Beseitigung einiger im Zuge der Vollziehung aufgetretenen Mängel, wie z.B.

 

Ziel des vorliegenden Gesetzesbeschlusses ist die Sicherstellung der erforderlichen BSE-Untersuchungen; der Unbefangenheit der Amtstierärzte; des TBC- Freiheitsstatus der österreichischen Rinderbestände und des Nicht-Einbringens belasteter Tiere in den Fütterungs- oder Ernährungskreislauf.

 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 19

 

 

 

 

           Ludwig BUCHINGER                                                                              Johanna SCHICKER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 21

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES