6382 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ergänzende Regelungen im Verkehr mit Waren, die ein Recht am geistigen Eigentum verletzen, erlassen werden (Produktpirateriegesetz - PPG)
Es ist erforderlich, zu der sogenannten EG-Produktpiraterie-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 3295/ 1994 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen, welche das Verbringen von Waren, die bestimmte Rechte am geistigen Eigentum verletzen, in die Gemeinschaft sowie ihre Ausfuhr und Wiederausfuhr aus der Gemeinschaft betreffen) ergänzende innerstaatliche Regelungen zu erlassen.
Somit enthält der gegenständliche Gesetzesbeschluss ergänzende innerstaatliche Regelungen mit dem Ziel, die obgenannte Verordnung in die innerstaatliche Vollziehung einzubinden.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 06 19
Herbert WÜRSCHL Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ergänzende Regelungen im Verkehr mit Waren, die ein Recht am geistigen Eigentum verletzen, erlassen werden (Produktpirateriegesetz - PPG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2001 06 21
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES