6383 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Finanzausschusses

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend einen Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

 

Der Rat hat mit Beschluss vom 29. September 2000 gemäß Art. 269 EG-Vertrag die Bestimmungen über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (Eigen­mittelbeschluss) festgelegt und empfiehlt diese den Mitgliedstaaten zur Annahme gemäß deren verfassungsrechtlichen Vorschriften.

           Mit dem Eigenmittelbeschluss wird die Aufbringung der Mittel für die Finanzierung der Ausgaben des Gesamthaushaltsplanes der Europäischen Gemein­schaft geregelt. Gegen­über dem geltenden Eigenmittelbeschluss enthält die neue Regelung im Wesentlichen folgende Änderungen:

o        Reduzierung des maximalen Mehrwertsteuer-Abrufsatzes von derzeit 1% auf 0,75% in den Jahren 2002 und 2003 sowie 0,50% ab 2004,

o        Erhöhung der Vergütung für die Erhebung der traditionellen Eigenmittel von dzt. 10% auf 25% ab 1. Jänner 2001,

o        Reduzierung des Anteiles von Deutschland, den Niederlanden, Schweden und Österreich bei der Finanzierung der VK-Korrektur auf 25% ihres normalen Anteils.

       Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

       Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständi­gen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

       Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 19

 

 

 

 

             Herbert WÜRSCHL                                                              Johanna SCHICKER

                Berichterstatter                                                                         Vorsitzende


 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend einen Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 21

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                                 PRÄSIDENT DES BUNDESRATES