6386 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

 

 

 

Der vorliegende Gesetzesbeschluss sieht neben der Anpassung an den Euro die Setzung geeigneter Maßnahmen zur Stärkung der Qualitätssicherung in der Pflege sowie zur Verbesserung der Position der Pflegebedürftigen, insbesondere der pflegebedürftigen Kinder, vor.

 

So soll durch den Entfall der Altersgrenze ein weiterer Schritt in Richtung eines verbesserten Zuganges zum Pflegegeld gesetzt werden. Damit wird die Zuerkennung eines Pflegegeldes mit Rechtsanspruch bereits ab Geburt ermöglicht. Da schon derzeit Anträge auf Gewährung von Pflegegeld vor Vollendung des 3. Lebensjahres im Wege des Härteausgleiches berücksichtigt werden, wird der Entfall der Altersgrenze faktisch keine Mehrkosten verursachen.

 

Weiters soll mit der gegenständlichen Novelle auch die Qualitätssicherung intensiviert werden. Zu diesem Zweck ist dazu in der Novelle die Möglichkeit für die Entscheidungsträger vorgesehen, Maßnahmen in diesem Bereich zu ergreifen, wobei insbesondere die Überprüfung der Pflege im Zuge von Hausbesuchen ein wichtiges Instrument darstellt.

 

Wie sich in den letzten Jahren zeigte, haben sich die gemeinnützigen Einrichtungen der freien Wohlfahrts­pflege in vielerlei Hinsicht als bedeutende Stütze in der Qualitätssicherung etabliert. Dieser Entwicklung soll nunmehr auch durch die gesetzliche Verankerung der Förderungsmöglichkeit von Projekten der Pflegevorsorge Rechnung getragen werden.

 

 

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 19

 

 

 

Harald Reisenberger                                                                                           Franz Wolfinger

Berichterstatter                                                                                                  Stv. Vorsitzender


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 21

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES