6387 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Kriegsopferfondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2002 - VRÄG 2002)

 

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht folgende Änderungen vor:

-         Umstellung sämtlicher Schillingangaben im Sozialen Entschädigungsrecht auf Euroangaben

-         Aufhebung und Anpassung nicht mehr zeitgemäßer Bestimmungen des Sozialen Entschädigungsrechtes

-         Ausweitung der Weitergewährung von Pflege- und Blindenzulagen sowie der Diätkostenzuschüsse bei stationären Aufenthalten

-         Übernahme des Systems der Anrechnung von land- und forstwirtschaftlichen Einkommen aus dem Bereich der Sozialversicherung für Bezieher einkommensabhängiger Leistungen

-         Schaffung eines Grundrentenanspruches auch für Witwen von schwerbeschädigten Kriegsopfern und Heeresbeschädigten, die ein Pflegegeld oder eine sonstige pflegebezogene Leistung bezogen haben

-         Übernahme des in der Sozialversicherung vorgesehenen Wertausgleiches und der Einmalzahlung in den Bereichen des KOVG 1957, des OFG, des HVG und des Impfschadengesetzes

-         Aufnahme von Leistungsbeziehern nach dem Impfschadengesetz und dem VOG in den begünstigten Personenkreis nach dem Kriegsopferfondsgesetz (KOFG) und Gewährung von zinsenfreien Darlehen aus dem Kriegsopferfonds unter Zugrundelegung von Kriterien des BEinstG

 

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 19

 

 

 

Harald Reisenberger                                                                                           Franz Wolfinger

Berichterstatter                                                                                                  Stv. Vorsitzender


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Kriegsopferfondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2002 - VRÄG 2002), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 21

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES