6387 der
Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i
c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des
Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das
Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das
Verbrechensopfergesetz, das Kriegsopferfondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend
Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes und das
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden
(Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2002 - VRÄG 2002)
Der gegenständliche
Beschluss des Nationalrates sieht folgende Änderungen vor:
- Umstellung
sämtlicher Schillingangaben im Sozialen Entschädigungsrecht auf Euroangaben
- Aufhebung
und Anpassung nicht mehr zeitgemäßer Bestimmungen des Sozialen
Entschädigungsrechtes
- Ausweitung
der Weitergewährung von Pflege- und Blindenzulagen sowie der
Diätkostenzuschüsse bei stationären Aufenthalten
- Übernahme
des Systems der Anrechnung von land- und forstwirtschaftlichen Einkommen aus
dem Bereich der Sozialversicherung für Bezieher einkommensabhängiger Leistungen
- Schaffung
eines Grundrentenanspruches auch für Witwen von schwerbeschädigten Kriegsopfern
und Heeresbeschädigten, die ein Pflegegeld oder eine sonstige pflegebezogene
Leistung bezogen haben
- Übernahme
des in der Sozialversicherung vorgesehenen Wertausgleiches und der
Einmalzahlung in den Bereichen des KOVG 1957, des OFG, des HVG und des
Impfschadengesetzes
- Aufnahme
von Leistungsbeziehern nach dem Impfschadengesetz und dem VOG in den
begünstigten Personenkreis nach dem Kriegsopferfondsgesetz (KOFG) und Gewährung
von zinsenfreien Darlehen aus dem Kriegsopferfonds unter Zugrundelegung von
Kriterien des BEinstG
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen
stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 06 19
Harald Reisenberger Franz
Wolfinger
Berichterstatter Stv. Vorsitzender
DER
BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des
Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das
Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das
Verbrechensopfergesetz, das Kriegsopferfondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend
Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes und das
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden
(Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2002 - VRÄG 2002),
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 06 21
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES