6389 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates

 

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation 1998 (Bundes-Seniorengesetz 1998) geändert werden

 

 

Am 1. Jänner 2002 tritt der EURO (€) als allgemeines Zahlungsmittel in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet Schillingbeträge ausdrücklich umzustellen, da der Übergang automatisch erfolgt. Im Interesse der Rechtssicherheit und Klarheit ist es jedoch für die Rechtsadressaten wichtig, entsprechende Umstellungen der Schillingbeträge auf Euro-Beträge vorzunehmen. Die gegenständliche Regierungsvorlage sieht daher im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und im Bundes-Seniorengesetz 1998 die diesbezüglichen Umstellungen auf Euro-Beträge vor.  

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 19

 

 

 

Harald Reisenberger           Franz Wolfinger

Berichterstatter         Stv. Vorsitzender


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation 1998 (Bundes-Seniorengesetz 1998) geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2001 06 21

 

 

 

 

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            SCHRIFTFÜHRUNG                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES