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Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Bundesrates
B e r i
c h t
des
Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen
über den Beschluss des
Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und
das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation 1998
(Bundes-Seniorengesetz 1998) geändert werden
Am 1. Jänner 2002 tritt der EURO (€) als allgemeines Zahlungsmittel in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet Schillingbeträge ausdrücklich umzustellen, da der Übergang automatisch erfolgt. Im Interesse der Rechtssicherheit und Klarheit ist es jedoch für die Rechtsadressaten wichtig, entsprechende Umstellungen der Schillingbeträge auf Euro-Beträge vorzunehmen. Die gegenständliche Regierungsvorlage sieht daher im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und im Bundes-Seniorengesetz 1998 die diesbezüglichen Umstellungen auf Euro-Beträge vor.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen
stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 06 19
Harald Reisenberger Franz
Wolfinger
Berichterstatter Stv.
Vorsitzender
DER
BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des
Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und
das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation 1998
(Bundes-Seniorengesetz 1998) geändert werden, keinen
Einspruch zu erheben.
Wien,
2001 06 21
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SCHRIFTFÜHRUNG
PRÄSIDENT DES BUNDESRATES